Individuelle Brandschutzberatung für Unternehmen in Wien & Umgebung
Der Bereich Brandschutz wird jedes Jahr umfangreicher, erfordert mehr Fachkompetenz und bringt eine Vielzahl an behördlichen Auflagen mit sich, die zu erfüllen sind. Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, haften Unternehmer dafür – unabhängig davon, wodurch die Missstände entstanden sind. Als externer Brandschutzbeauftragter unterstütze ich Sie bei der Einhaltung der aktuell geltenden Auflagen und stelle sicher, dass Ihr Unternehmen auf der gesetzlich sicheren Seite steht.
Ich entwickle die bestmögliche Brandschutzlösung für die Anforderungen in Ihrem Unternehmen und begleite Sie bei der Umsetzung in die Praxis. Meine Beratungsleistungen umfassen alle Belange des Brandschutzes. So berate ich Sie sowohl im baulichen, technischen als auch organisatorischen Brandschutz, in Büro- und Wohngebäuden genauso wie auf Baustellen. Anhand von Gefährdungsbeurteilungen vor Ort schlage ich die passenden Brandschutzmaßnahmen vor und gieße diese in ein auf Ihren Betrieb abgestimmtes Brandschutzkonzept. Damit Sie Ihre Kraft und Energie wieder in Ihre Kernkompetenzen investieren können.


Meine Leistungen als externer Brandschutzbeauftragter
- Beratung der Unternehmensführung in Brandschutzfragen
- Überwachung der Einhaltung der allgemeinen Sicherheitsvorschriften – für mehr Arbeitssicherheit
- Ausarbeitung und Umsetzung der Brandschutzorganisation im Einvernehmen mit der Unternehmensführung
- Ausarbeitung der Brandschutzordnung, einschließlich der Festlegung des Verhaltens im Brandfall
- Vorbereitung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden
- Mitwirkung bei der Räumung bzw. Evakuierung der Arbeitsstätte
- Schulungen von Mitarbeitern sowie Unterstützung von Brandschutzwarten
- Durchführung von Brandschutz-Eigenkontrollen gemäß TRVB 120 O
- Veranlassung der Ausarbeitung von Brandschutz- & Fluchtwegs-Orientierungsplänen
- regelmäßige Brandschutzunterweisung sowie Weiterbildung der Betriebsangehörigen und Ersthelfer inkl. Unterweisung in der Ersten und Erweiterten Löschhilfe
- Vorbereitung eines allfälligen Feuerwehreinsatzes
- Veranlassung von Ersatzmaßnahmen bei Außerbetriebnahme von Brandschutzeinrichtungen
- Veranlassung der periodischen Überprüfungen, Instandhaltungen und Revisionen sämtlicher brandschutzrelevanter Sicherheitseinrichtungen
- Durchführung von Brandalarm- und Räumungsübungen der Arbeitsstätte
- Führung des Brandschutzbuches
- Freigabe von Feuer- und Heißarbeiten

Brandschutz und betriebliche Sicherheit
Weiterführende Informationen aus meiner Perspektive als externer Brandschutzbeauftragter finden Sie in den folgenden Videos.
Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten
Aufgaben eines Brandschutzwartes
Betriebliche Sicherheit richtig umgesetzt
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Ich freue mich auf Ihre Anfrage.
Externer Brandschutzbeauftragter – Fragen & Antworten
Sie denken über die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten in Ihrer Firma nach? Hier finden Sie wichtige Fragen und Antworten, die Ihnen die Entscheidung erleichtern können.
Ist ein Brandschutzbeauftragter in Österreich Pflicht?
- Generell haben Arbeitgeber gemäß § 25 Abs. 4 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (=ASchG) Personen zu bestellen, die für die Brandbekämpfung und Evakuierung der Mitarbeiter im Brandfall zuständig sind.
- Wenn besondere Verhältnisse in der Arbeitsstätte es erfordern, hat die Behörde die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten und erforderlichenfalls einer Ersatzperson vorzuschreiben.
- Ein Brandschutzbeauftragter kann von der Behörde auch vorgeschrieben werden, weil z.B. im Zuge eines Umbaues im Unternehmen eine sicherheitstechnische Anlage, z.B. eine Rauch-Wärme-Abzugs-Anlage (RWA-Anlage) oder eine Brandmeldeanlage (BMA) installiert wird und diese regelmäßig auf Funktion geprüft werden muss.
Was kostet ein externer Brandschutzbeauftragter?
Die Kosten für einen Brandschutzbeauftragten hängen von den folgenden Faktoren ab:
- Unternehmensgröße: Je größer das Unternehmen, desto mehr Zeit müssen in der Regel für Brandschutztätigkeiten aufgewendet werden.
- Anzahl der brandschutztechnischen Anlagen im Unternehmen: Auch die Anzahl der brandschutztechnischen Anlagen im Unternehmen, die betreut werden müssen, spielen eine Rolle. Generell gilt die Faustregel: Je mehr Technik im Unternehmen im Einsatz ist, desto größer ist auch der erforderliche zeitliche Aufwand. Für einen kleinen Tischlereibetrieb z.B. bedeutet das weniger Investition als für ein stahlverarbeitendes Unternehmen.
- Anzahl der Mitarbeiter: Auch die Mitarbeitergröße im Unternehmen ist für den Aufwand und damit letztlich für den Preis relevant. Die Durchführung von Schulungen in einem Unternehmen mit 20 Mitarbeitern bedeutet weniger Aufwand für den Brandschutzbeauftragten als z.B. für ein Unternehmen mit 500 Mitarbeitern.
- Branche: Letztlich spielt auch der Tätigkeitsbereich des Unternehmens eine Rolle. Ein Bürobetrieb zum Beispiel hat in der Regel nicht dieselben brandschutztechnischen Anforderungen wie ein produzierendes pharmazeutisches Unternehmen.
Generell sind die Kosten also von Faktoren abhängig, die sich von Unternehmen zu Unternehmen sehr stark unterscheiden können. Sie hätten gerne eine Kosteneinschätzung für Ihr Unternehmen? Dann kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches Gespräch.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit einem externen Brandschutzbeauftragten ab?
Im ersten Schritt als Brandschutzbeauftragter mache ich mir ein Bild von der Unternehmensgröße, der Unternehmenstätigkeit und der brandschutztechnischen Anlagen. Dies ermöglicht mir eine Einschätzung des Zeitaufwands, der für die Erfüllung der Aufgaben in Brandschutz und -prävention nötig ist. Anschließend setzen wir einen Vertrag zur Übertragung der Brandschutzaufgaben an mich als externen Brandschutzbeauftragten auf. Diese Aufgaben werden anschließend in vorher festgelegten, regelmäßigen Intervallen (meistens monatlich) von mir durchgeführt und dokumentiert. Darauf basierend können mit dem Entscheidungsträger (z.B. Geschäftsführung) des Unternehmens Verbesserungen besprochen werden. Der externe Brandschutzbeauftragter fungiert ich auch als Ansprechpartner für die Einsatzkräfte oder Behörden im Brandfall, sodass ihm auch eine Weisungsbefugnis im Unternehmen zukommt. Er ist außerdem über brandschutzrelevante Veränderungen im Unternehmen zu informieren, um entsprechende Anpassungen durchführen zu können. Durch die laufende Kontrolle wird eine entsprechende Sicherheit für die Mitarbeiter im Unternehmen gewährleistet, sodass damit der Unternehmer gesetzeskonform agiert.
Feuerlöschübung mit einem externen Brandschutzbeauftragten
Brandschutzunterweisung und -übung zum richtigen Umgang mit dem Feuerlöscher.
Altspeiseöllagerung im Stiegenhauskeller: verboten
Der Brandschutzbeauftragte berät bei der brandschutzgerechten Entsorgung und Lagerung.
Brandabschottung – falsch ausgeführt
Auch bei der Brandabschottung berät der Brandschutzbeauftragte. PU-Schaum ist dafür nicht geeignet.
Externer Brandschutzbeauftragter mit Mehrwert
Als externer Brandschutzbeauftragter stehe ich Ihnen mit über 20-jähriger Berufs- und Branchenerfahrung sowie zahlreichen fachlichen Kompetenzen auf diesem Gebiet als zuverlässiger Partner zu Seite. Ich unterziehe die Einhaltung der Brandschutzvorschriften in Ihrem Unternehmen einer fachlichen Prüfung, und Sie bekommen wertvolles Fachwissen sowie Lösungskompetenz für Ihre individuellen Anforderungen im Brandschutz an die Hand. Durch individuelle Beratungen, praktische Feuerlöschübungen, Brandschutzunterweisungen für die Mitarbeiter sowie regelmäßige Kontrollen erhalten Sie eine umfassende Betreuung zu allen Themen des betrieblichen Brandschutzes. Egal ob es um Alarmpläne oder die Mängelbeseitigung geht, durch vorbeugende Maßnahmen stehen Sie als Unternehmen auf der gesetzlich sicheren Seite.
Darüber hinaus profitieren Sie von meiner Fachkompetenz aus verschiedenen, sich ergänzenden Bereichen. Denn meine Perspektive auf das Thema Sicherheit als externer Brandschutzbeauftragter sowie externe Sicherheitsfachkraft sorgt für entsprechenden Mehrwert in Ihrem Unternehmen.