Beratung zu Arbeitssicherheit im Unternehmen

Unternehmen haben gemäß § 73 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen, die für die Einhaltung und Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zur Arbeitssicherheit sorgt. Um den individuellen Anforderungen in Ihrem Unternehmen nachzukommen, biete ich Ihnen unabhängige Unterstützung als Held im Hintergrund durch meine Kompetenz als externe Sicherheitsfachkraft an. Meine Leistungen umfassen dabei:

  • Beratung des Arbeitgebers, der Sicherheitsvertrauensperson sowie der Angestellten in allen Belangen der Arbeitssicherheit sowie der menschengerechten Arbeitsplatzgestaltung
  • Regelmäßige Arbeitsplatzevaluierungen, bei denen sich Gefahrpotentiale identifizieren und durch entsprechende Maßnahmen entschärfen lassen
  • Unterstützung bei der Beschaffung der richtigen Schutzausrüstung für Mitarbeiter
  • Teilnahme an Besichtigungen durch den Arbeitsinspektor
  • Ermittlung und Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen und Beinaheunfällen
  • Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmediziner und der Belegschaft
  • Aufzeigen von Missständen, sowie Beratung des Arbeitgebers zur Entschärfung
  • Dokumentation der Tätigkeiten und Ergebnisse von Evaluierungen und Untersuchungen
  • Unterweisungen und Schulungen zum Thema Arbeitssicherheit
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und regelmäßige Anpassungen, um dem Gesetz zu entsprechen
Externe Sicherheitsfachkraft

Arbeitsschutz mit einer externen Sicherheitsfachkraft gewährleisten

Profitieren Sie vom umfassendem Know-How und den Erfahrungen einer externen Sicherheitsfachkraft. Externe Sicherheitsfachkräfte sind per Gesetz zu regelmäßigen Weiterbildungen verpflichtet, womit Sie im Unternehmen die Gewissheit haben, dass alle umgesetzten Maßnahmen dem Gesetz (ASchG) entsprechen. Sie bringen nicht nur unabhängiges Know-How in das Unternehmen ein, sondern sind auch in der Lage, eine bestmöglichen Betreuung in Ihrem Unternehmen umzusetzen. Die Umsetzung ist unkompliziert und darüber hinaus meistens kostenneutral. So sparen Sie Zeit und Geld und sorgen gleichzeitig für den Gesundheitsschutz Ihre Mitarbeiter vor, sodass sich diese auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können.

Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch: lagler@fss-consulting.at

Externe Sicherheitsfachkraft

COVID-19 Beauftragter in Wien und Umgebung

Als Sicherheitsfachkraft und ausgebildeter COVID-19 Beauftragter in einer Person stehe ich Ihrem Unternehmen mit umfassendem Fachwissen zur Seite. Dadurch schützen Sie Ihre Mitarbeiter und handeln gemäß der aktuellen Verordnungen gesetzeskonform. Meine Leistungen umfassen:

  • Information der Mitarbeiter über erforderliche Hygiene-Sicherheitsmaßnahmen im Unternehmen, um Ansteckungen zu verhindern
  • Information über die aktuell gültigen Gesundheitsregelungen der österr. Bundesregierung
  • Erstellung eines COVID-19 Präventionskonzeptes anhand der Vorgaben des österreichischen Gesundheitsministeriums
  • Kontrolle über die Einhaltung von COVID-19 Sicherheitsmaßnahmen, z.B. bei Veranstaltungen
  • Durchführung einer Risikobeurteilung zur Abwehr von Ansteckungsgefahren
  • Unterstützung des Unternehmens, um ein effektives Contact Tracing umzusetzen
  • Kontrolle auf die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorgaben

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Ich freue mich auf Ihre Anfrage.