Ihre Sicherheitsfachkraft in Wien für mehr Arbeitssicherheit

Unternehmen ab 50 Mitarbeiter sind gemäß § 73 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet eine Sicherheitsfachkraft (SFK) zu bestellen, die für die Einhaltung der Arbeitssicherheit sorgt. Investieren Sie in den Arbeitsschutz: Denn gesunde Mitarbeiter und sicheres Arbeiten fördern die Produktivität im Unternehmen. Als externe Sicherheitsfachkraft und als „Held im Hintergrund“ (=Auszeichnung der Wirtschaftskammer Wien) bin ich in Wien für Sie da, wenn Sie puncto Arbeitssicherheit an ihre Unternehmensgrenze stoßen.

Was kann ich als externe Sicherheitsfachkraft für Sie tun?

  • Ich berate Sie als Arbeitgeber, die Sicherheitsvertrauensperson sowie Ihre Angestellten in allen Belangen der Arbeitssicherheit sowie der Arbeitsplatzgestaltung.
  • Bei regelmäßigen Arbeitsplatzevaluierungen identifiziere ich Gefahrpotentiale wie z.B. Stolperfallen und lasse sie durch entsprechende Maßnahmen entschärfen.
  • Ich unterstütze Sie bei der Beschaffung der richtigen Schutzausrüstung für Mitarbeiter.
  • Ich nehme an Besichtigungen durch das Arbeitsinspektorat teil.
  • Ich ermittle und untersuche Ursachen von Arbeitsunfällen und Beinaheunfällen.
  • Ich arbeite mit dem Arbeitsmediziner und der Belegschaft zusammen.
  • Ich zeige Missstände auf und bertae den Arbeitgeber zu deren Entschärfung.
  • Ich dokumentiere die Tätigkeiten und Ergebnisse von Evaluierungen und Untersuchungen.
  • Ich unterweise und mache Schulungen zum Thema Arbeitssicherheit.
  • Ich führe Gefährdungsbeurteilungen und regelmäßige Anpassungen durch, um dem Gesetz zu entsprechen

Schauen Sie sich an, was eine Sicherheitsfachkraft macht: https://www.youtube.com/watch?v=k4FRduieQC0

>> Achten Sie auf die Sicherheit für Ihre Mitarbeiter – es macht sich bezahlt.<<

Externe Sicherheitsfachkraft

Die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit garantiert Arbeitsschutz

Durch meine Fortbildungen kenne ich übrigens die Arbeitssicherheits-Anforderungen auch in Deutschland.

Ich bringe nicht nur unabhängiges Know-How in das Unternehmen ein, sondern setze die Maßnahmen unkompliziert und meistens kostenneutral um. Denn jede Prävention ist billiger als ein Arbeitsunfall.

Externe Sicherheitsfachkräfte bzw. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind per Gesetz zu regelmäßigen Weiterbildungen verpflichtet – somit können Sie sicher sein, dass alle umgesetzten Maßnahmen dem aktuellen Gesetzesstand entsprechen.

Achten Sie mit mir als externe Sicherheitsfachkraft auf einen sicheren Arbeitsplatz für Ihre Mitarbeiter: So sparen Sie Zeit und Geld, sorgen für den Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter vor und alle können sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren.

Externe Sicherheitsfachkraft

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Ich freue mich auf Ihre Anfrage.